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Ein Arbeitsvertrag beschreibt in der Regel die Aufgaben, Rechte und Pflichten eines Mitarbeiters, legt die Entlohnung fest und erklärt die Konsequenzen bei Vertragsverstoß. In Zielvereinbarungsgesprächen zwischen Chef und Mitarbeiter werden Ziele festgelegt, erwünschte Verhaltensänderungen diskutiert und die Kontrolle der Leistung geregelt. Was kein Arbeitgeber, keine Führungskraft und kein Kunde verordnen kann, sind Motivation und Leistungsbereitschaft, also die Lust und Freude an der Arbeit. „Motivieren Sie doch mal Ihre Leute. Die hängen hier im Laden herum, als wäre Totensonntag“, fordert der Geschäftsführer eines Musikaliengeschäftes seinen Abteilungsleiter auf. Der sieht ihn ratlos an und fragt, wie er das bewerkstelligen soll. Zunächst sollte er seine Mitarbeiter kennen, ihre Vorlieben, ihre Stärken und ihre Schwächen. Dann kann er sich überlegen, wie er seinen Mitarbeiter motivieren will. In Punkto Motivation gilt es zwei Arten zu unterscheiden: die intrinsische und die extrinsische Motivation (...). |
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