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2.10.09
    DMV fordert Bundesregierung zu mehr Unterstützung auf


DMV stellt klare Forderungen

 
   

Kurz nach der Bundestagswahl macht der Deutsche Musikverleger-Verband e.V. (DMV) seine Forderungen und Wünsche an die neue Legislative deutlich. Dagmar Sikorski, Präsidentin des DMV, setzt dabei hohe Erwartungen in die Politik: „Wir erwarten von der neuen Bundesregierung, dass sie in der nächsten Legislaturperiode die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Musikbranche deutlich verbessert.“

 

Als besonders dringend nannte sie dabei drei Punkte: Als erstes sei eine Anpassung des Urheberrechts an die technische Entwicklung notwendig. Dagmar Sikorski:

„Im Hinblick auf den großen wirtschaftlichen Schaden, den die illegale Musiknutzung insbesondere im Online-Bereich anrichtet, wünschen wir uns von der Bundesregierung, das Urheberrecht und die damit im Zusammenhang stehenden anderen gesetzlichen Vorschriften der technischen Entwicklung so anzupassen und durchzusetzen, dass die angemessene wirtschaftliche Beteiligung der Urheber an der Nutzung ihrer kreativen Leistungen sichergestellt ist.“

 

Zweitens werde eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen im Hinblick auf die kollektive Rechtewahrnehmung im Online-Bereich, insbesondere in der EU erwartet. „Das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz (WahrnG), das die gesetzliche Grundlage für die kollektive Rechtewahrnehmung durch die Verwertungsgesellschaften darstellt, muss ebenfalls den veränderten Verhältnissen angepasst werden.“, so die DMV-Präsidentin.

Die Gründe, die vor über 40 Jahren diese gesetzlichen Regeln rechtfertigten, seien weitgehend obsolet. Dies gelte insbesondere angesichts der Internationalisierung der Tätigkeit der Verwertungsgesellschaften innerhalb der EU bei den so genannten Online-Rechten.

 

Als letzten Punkt nannte Sikorski die  Erhaltung der Vielfalt des Musiklebens in Deutschland. Die Finanz- und Wirtschaftskrise werde nicht nur Auswirkungen auf die überwiegend mittelständisch strukturierten Unternehmen der Musikwirtschaft haben, sondern auch die sonstigen Organisationen und Institutionen des deutschen Musiklebens treffen.

Für die Wirtschaftsunternehmen ist dafür Sorge zu tragen, dass sie nicht in eine so genannte Kreditklemme geraten („Kultur vor Rating“). Den sonstigen Organisationen des Musiklebens, beispielsweise in kommunaler Trägerschaft, dürfen nicht Leistungen gestrichen werden, weil Kultur nur eine freiwillige Aufgabe von Kommunen und Ländern ist.

Hierzu Dagmar Sikorski: „Wir wünschen uns von der Bundesregierung, dass sie hier ihren Einfluss auf Länder und Kommunen geltend macht. Der DMV sowie viele andere Organisationen des Kulturlebens fordern schon seit Jahren, die Kultur als Staatsziel in das Grundgesetz aufzunehmen.“

 
   
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