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24.08.12
    Teilerfolg für private Musikschulen



Steuerbefreiung bleibt



 
   

Nach Informationen der Frankfurter Rundschau versicherte das Bundesfinanzministerium gestern, dass „private Musikschulen auch künftig keine Umsatzsteuer zahlen müssten“, wird eine Sprecherin aus dem BMF zitiert. Die Befürchtungen seien unbegründet und es sei alles nicht so gemeint, wie es verstanden werde, so die Sprecherin des Ministeriums.

 

Den Ausführungen des BMF zufolge sind Leistungen von privaten Bildungseinrichtungen, die im allgemeinen Schul- und Hochschulunterricht angeboten würden, auch künftig umsatzsteuerfrei. Darunter falle unter anderem der Musikunterricht. Auf Ballettstunden an privaten Schulen sowie auf private Schwimmstunden werde in der Regel ebenfalls keine Umsatzsteuer erhoben.

 

SOMM-Geschäftsführer Daniel Knöll kommentierte die Aussagen des BMF in einer ersten Stellungnahme: „Aufgrund der massiven Einwände und des aufgebauten öffentlichen Drucks durch Verbände (u.a. SOMM, DMR, GDM, bdpm) und vereinzelter Politiker konnte das Vorhaben, im geplanten Jahressteuergesetztes 2013 die Einführung von 19 Prozent Umsatzsteuer für private Bildungseinrichtungen durchzusetzen, frühzeitig abgewendet werden. Dennoch wird die SOMM zusammen mit den Verbänden bdpm und GDM sorgfältig beobachten, wie § 4 Nr. 21 UStG umformuliert wird, um uns vor weiteren unliebsamen Überraschungen zu schützen. Dafür wird sowohl die SOMM als auch der GDM den geplanten Weg weiter einschlagen, die Parlamentarier und Sitzungsteilnehmer des Deutschen Bundestages aus dem Finanzausschuss und dem Ausschuss für Kultur und Medien direkt anzuschreiben, um unsere Argrumente gegen eine Einführung einer Umsatzsteuer für private Bildungseinrichtungen gezielt zu platzieren. Dies geschieht vorbereitend für die Ende September geplante Sitzung des Finanzausschusses in der unter anderem auch diese Gesetzesnovelle erneut besprochen wird."

 

Foto unten: Daniel Knöll

Quelle/Foto: Frankfurter Rundschau, SOMM/Shutterstock

 
   
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