Versicherungen für Musikinstrumente nimmt die Stiftung Warentest in ihrem neuesten Online-Test unter die Lupe. Die 1964 gegründeten Verbraucherberater vergleichen dabei die Angebote für die Schadensfälle „Beschädigung oder Verlust“ sowie „Schäden durch Transport, Transportmittelunfall, Diebstahl, Abhandenkommen, Veruntreuung, Unterschlagung, Raub, räuberische Erpressung, Vertauschen, Liegenlassen, Brand, Blitz, Explosion, Wasser, Elementarschäden wie Erdbeben“. Die übliche Abnutzung des Instruments hingegen kann nicht versichert werden. Die vielleicht wichtigste Information des Tests: Von 68 durch die Stiftung angeschriebenen Versicherungen antworteten nur vier mit einem Angebot, während die meisten Unternehmen keine Musikinstrumenten-Versicherung für Privatkunden im Portfolio führen.