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7. Runder Tisch der Veranstaltungs-wirtschaft und dem Wirtschafts-ministerium

Bereits zum siebten Mal seit Ausbruch der Corona-Krise hatte Thomas Bareiß, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, die Veranstaltungsbranche zum Gespräch geladen.

Forum Veranstaltungswirtschaft

Am 24. Juni 2021 diskutierten die Verbandsvertreter des Forums Veranstaltungswirtschaft mit Thomas Bareiß, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, unter anderem über die Weiterführung der Überbrückungshilfe III, Ausfallabsicherungen – und Wirtschaftlichkeitshilfen für Messen und Kongresse, die Gutscheinregelung und bundeseinheitliche Vorgaben für eine Öffnungsperspektive.

Beihilfe-Entscheidungen der EU-Kommission

Erheblichen Klärungsbedarf hatten die Verbände bezüglich der Beihilfe-Entscheidungen der EU-Kommission. Sie haben erhebliche Auswirkungen auf die außerordentliche Wirtschaftshilfe (November-/Dezemberhilfe) sowie die Überbrückungshilfe III.

Am 22.01.2021 hatte die EU-Kommission mit ihrer Entscheidung zum „Schadensausgleich“ das für Unternehmen sehr aufwändige Verfahren einer Einzelnotifizierung bei staatlichen Leistungen von mehr als 4 Millionen Euro aufgehoben. Das war eine große Erleichterung für alle Antragsteller.

In den Entscheidungen der Kommission gibt es nun allerdings sehr strenge Vorgaben bei der „Ex-Post-Kontrolle“ (Prüfung) und bei der Definition der „zumutbaren Maßnahmen“. Unter Letzteren versteht sich die Verpflichtung der Antragsteller den entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten und eine Überkompensation auszuschließen.

Die Unternehmen müssen bei der Zugangsberechtigung zu den Hilfszahlungen einen Schadensnachweis erbringen. Leider konnten aber auch die Vertreter des BMWi nicht alle Fragen der Verbände zur Umsetzung der komplexen EU-Richtlinien zufriedenstellend beantworten. Das soll aber zeitnah in detaillierten FAQs nachgeholt werden.

„Da sich die Regierung ihre Hilfsprogramme oft erst im Nachhinein von der Kommission genehmigen lässt, befürchten wir, dass sich einige der bisherigen Anforderungen leider noch verändern werden“, so Linda Residovic, Geschäftsführerin des VPLT. „Wir werden uns allerdings mit Nachdruck dafür einsetzen, dass die Grundsätze der Förderungen nicht im Nachhinein zum Nachteil der Antragsteller geändert werden.“

Maßgeschneiderte Programme und Hilfsprogramme

Das Forum Veranstaltungswirtschaft machte nochmals deutlich, dass in der aktuellen Phase der Krise die Hilfsmaßnahmen maßgeschneidert und branchenspezifisch ausgestaltet werden müssen. Es müsse Anreize und Programmbestandteile geben, die nach einer derart langen Zwangspause eine Wiederaufnahme der geschäftlichen Tätigkeit tatsächlich ermöglichen. Das sei aber nicht möglich, wenn gleichzeitig sämtliche staatliche Hilfsmaßnahmen entfielen.

Das Forum Veranstaltungswirtschaft forderte daher, dass Eigenkapitalzuschüsse der Regierung bei einem „Anfahren“ der Veranstaltungswirtschaft nicht sofort eingestellt werden, sondern parallel zu den derzeit noch in keiner Weise absehbaren Umsätzen langsam zurückgefahren werden.

Bundeseinheitliche Vorgaben

Seit Beginn der Krise fordert die Allianz der sechs maßgeblichen Verbände des Wirtschaftsbereichs bundeseinheitliche Vorgaben für die Durchführung von Veranstaltungen.

Das Forum Veranstaltungswirtschaft hat dazu mit seiner Restart-Matrix im Februar dieses Jahres Bund und Ländern eine detaillierte, an der Praxis orientierte Entscheidungsgrundlage vorgelegt.

„Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie ihr Versprechen einhält, im Rahmen ihrer Möglichkeiten das Thema bei der nächsten Ministerpräsidentenkonferenz wieder aufzunehmen“, so Marcus Pohl, Vorstandsvorsitzender des i.s.d.v.. „Leider zeigen sich die Bundesländer wenig kooperativ und sind kaum zu entsprechenden Gesprächen bereit.“

Daher stehe zu befürchten, dass die Durchführung von bundesweiten Veranstaltungstourneen aufgrund eines undurchsichtigen Flickenteppichs unterschiedlicher und widersprüchlicher Auflagen unmöglich wird. Dies wäre auch Wasser auf die Mühlen jener, die die Alltagstauglichkeit des deutschen Föderalismus in Zweifel ziehen.

Wenn es 16 unterschiedliche, sich ständig verändernde Verordnungen gibt, die zudem auf Landkreisebene nochmals unterschiedlich interpretiert werden, hat die Veranstaltungswirtschaft keine Grundlage für eine wirtschaftliche Tätigkeit.

Grundsätzlich breiten sich das Virus und seine Mutationen in Bayern nicht anders aus als in Hamburg. Die landestypischen Eigenheiten der jeweiligen Bundesländer haben also keine Auswirkungen auf das Infektionsgeschehen. Durch bundeseinheitliche Regelungen müssen daher klare Vorgaben gegeben werden.

„Ab welcher Inzidenz – falls sie denn überhaupt der entscheidende Wert sein soll – darf man ohne Masken miteinander tanzen?“, fragte Karsten Schoelermann, politischer Sprecher der LiveKomm, des Verbandes der Musikclubs.

Eigentlich gilt dies beim Wert „Null“. Es gibt aber keine Länderverordnung, die eine klare Aussage dazu macht, geschweige denn eine bundeseinheitliche Verordnung.

Überbrückungshilfe III Plus

Ohne die geforderten bundeseinheitlichen Vorgaben wird es den Veranstaltungsunternehmen auch weiterhin nicht möglich sein, wirtschaftlich zu arbeiten und aus eigener Kraft den so wichtigen Restart ohne Inanspruchnahme staatlicher Hilfen umzusetzen. Die Überbrückungshilfe III Plus müsse daher bis mindestens Ende des Jahres und möglicherweise sogar bis weit in das Jahr 2022 verlängert werden.

Die Verbände haben dankbar zur Kenntnis genommen, dass zumindest das BMWi eine Verlängerung der Überbrückungshilfe III Plus über den September 2021 hinaus jedenfalls für besonders betroffene Branchen unterstützt.

Gutscheine und Konzertkarten

Die Kulturveranstalter berichteten in dem Gespräch mit dem Staatssekretär, dass damit gerechnet werden müsse, dass Anfang 2022 von den Veranstalter 3,5 Millionen Gutscheine in Geld umgetauscht werden müssen. Aufgrund der sog. Gutscheinregelung erhielten Veranstalter seit März 2020 bis Dezember des Jahres das Recht, den Besucher bei pandemiebedingt abgesagten Veranstaltungen, anstatt Rückzahlung des Kartenpreises einen Gutschein auszugeben, der bis Ende 2021 für ein Nachholkonzert oder andere Konzerte derselben Veranstalter eingelöst werden konnte.

„Diese Regelung hat im vergangenen Jahr vielen Veranstalters das wirtschaftliche Überleben gerettet“, sagt Prof. Jens Michow, Präsident des BDKV. „Da die Einnahmen längst in die Vorbereitung der Veranstaltungen geflossen waren, hätte in Zeiten der Pandemie Vielen die Liquidität gefehlt, um den Kartenkauf rückabzuwickeln. Die Kartenkäufer wären dann leer ausgegangen.“

Nachdem die Veranstalter nun allerdings auch in diesem Jahr aufgrund des andauernden Lockdowns der Branche und damit unverschuldet keine Möglichkeit hatten, den Kartenkäufern Ersatzkonzerte anzubieten, sind sie nun verpflichtet, Anfang 2022 den Gutscheininhabern den Kartenpreis zu erstatten. Da sich die wirtschaftliche Situation des Wirtschaftszweigs gegenüber dem vergangenen Jahr aber noch verschlechtert habe, werde das für viele Veranstalter sehr schwer sein, berichtet der Verbandspräsident.

Deshalb müsse der Gesetzgeber über den 31. Dezember 2021 hinaus eine Verlängerung der Gutscheinregelung beschließen oder aber den Unternehmen für die Ablösung der Gutscheine Hilfen leisten.

Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge

„Die Bundesagentur für Arbeit muss speziell für die Unternehmen der Veranstaltungsbranche mindestens bis zum Ende Dezember 2021 die Sozialversicherungsbeiträge weiter in voller Höhe übernehmen“, so Timo Feuerbach, Geschäftsführer des EVVC.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hatte bekräftigt, dass er diese Forderung umsetzen wolle. Innerhalb der Regierungskoalition ist dieses sinnvolle Vorhaben aber anscheinend nicht mehrheitsfähig. Gerade diese Lösung könne jedoch den Unternehmen der Veranstaltungswirtschaft mehr Planungssicherheit in Bezug auf das Kurzarbeitergeld geben und Arbeitsplätze erhalten.

Tags: Forum Veranstaltungswirtschaft, Corona

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