Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung bleibt unverändert
Nach der neuen Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wird auch im Jahr 2022 der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung unverändert 4,2 Prozent betragen.
Ermöglicht wurde dies durch den Einsatz zusätzlicher Bundesmittel (Entlastungszuschuss) in Höhe von insgesamt knapp 84,6 Millionen Euro. Damit werde einer Belastung der abgabepflichtigen Unternehmen entgegengewirkt und den negativen wirtschaftlichen Folgen gerade für die Kultur- und Kreativbranche durch die Corona-Pandemie Rechnung getragen, so das Ministerium. Gleichzeitig sei die solide Finanzierung der wichtigen sozialen Absicherung von Künstlerinnen und Künstlern in der Künstlersozialversicherung weiterhin gewährleistet.
Bereits im letzten Jahr wurden zusätzliche Bundesmittel in Höhe von 32,5 Millionen Euro zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes zur Verfügung gestellt.