• Startseite
  • NEWS
  • Britische Wettbewerbshüter erhöhen Strafe für Roland UK

Britische Wettbewerbshüter erhöhen Strafe für Roland UK

2020 hatte die britische Wettbewerbsbehörde, CMA, Roland UK mit einer Strafe von ca. 4 Millionen Pfund belegt. Nun wurde die Strafe um über eine Millionen Pfund erhöht, weil Roland UK gegen die Höhe der Strafe vor ein Berufungsgericht gezogen war.

CMA Großbritannien
(Foto: Shutterstock)

Im Juni 2020 verhängte die britische Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde (Competition and Markets Authority, CMA) gegen den Musikinstrumentenhersteller Roland UK eine Geldstrafe von etwas mehr als 4 Millionen Pfund, weil er zwischen 2011 und 2018 die Online-Rabattierung seiner elektronischen Schlagzeugkits eingeschränkt hatte. Dies war eine von mehreren Geldstrafen, die von der CMA gegen führende Musikinstrumentenanbieter verhängt wurden, weil sie von Einzelhändlern verlangten, ihre Produkte online zu einem Mindestpreis oder darüber zu verkaufen, eine Praxis, die als "resale price maintenance" (RPM) bekannt ist.

Die von der CMA verhängte Geldbuße war im Rahmen ihrer Kronzeugen- und Vergleichsregelungen reduziert worden, um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass Roland zugegeben hatte, unrechtmäßig gehandelt zu haben, und mit der CMA kooperiert hatte. Roland UK legte beim Competition Appeal Tribunal jedoch Einspruch gegen die Höhe der Geldbuße ein, zu deren Zahlung man sich im Rahmen des Vergleichs mit der CMA selbst bereit erklärt hatte.

In seinem Urteil bestätigte das Gericht nun einstimmig die Entscheidung der CMA in vollem Umfang und wies die Argumente Rolands zurück, dass sein Verhalten nicht schwerwiegend genug gewesen sei, um eine so hohe Geldbuße zu rechtfertigen, und dass die CMA ihm einen höheren Kronzeugenrabatt hätte gewähren müssen.

Das Gericht stimmte mit der CMA auch darin überein, dass Roland durch die Berufung gegen die Entscheidung der CMA seine Abmachung mit der CMA gebrochen habe, eine niedrigere Geldbuße als Gegenleistung für die Zustimmung zur Nichtberufung zu akzeptieren. Es entschied, dass Roland daher den zuvor gewährten 20%igen Vergleichsrabatts verlieren sollte. Infolgedessen wurde Rolands Bußgeld auf etwas mehr als 5 Millionen Pfund erhöht, was einer Erhöhung von mehr als einer Million Pfund entspricht.

Michael Grenfell, der Executive Director of Enforcement der CMA, sagte: „Dies ist ein wichtiges Urteil des Gerichts und sendet eine starke Botschaft, dass, wenn ein Unternehmen zustimmt, eine Untersuchung durch einen Vergleich zu beenden, es die Frage nicht durch eine Berufung wieder öffnen kann, ohne seinen Rabatt zu verlieren. Dies bestärkt die CMA in ihrer Ansicht, dass Vergleiche endgültig sein sollten.“

Tags: Roland, Wettbewerb, CMA, Großbritannien

Printausgabe & E-Paper

das musikinstrument Aktuelle Ausgabe

Cover des aktuellen Magazin das musikinstrument

Printausgabe & E-Paper

das musikinstrument Sonderhefte

das musikinstrument Magazin - Sonderhefte

Download als E-Paper

das musikintrument Jahresausgaben

das musikinstrument Magazin - Akutelle Ausgabe

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.