Bundeskartellamt schließt Verfahren im deutschen MI-Markt ab
Das Bundeskartellamt hat in einem Verfahren im deutschen MI-Markt Bußgelder gegen Yamaha, Roland, Fender, Thomann und Music Store von insgesamt 21 Millionen verhängt und dieses damit abgeschlossen.
Den Herstellern und Händlern wird vertikale Preisbindung vorgeworfen, den Händlern untereinander daneben horizontale Preisabsprachen in mehreren Fällen. Eingeleitet wurde das Verfahren nach Hinweisen aus dem Markt mit einer Durchsuchung im April 2018.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Hersteller und Händler von Musikinstrumenten haben über Jahre hinweg systematisch darauf hingewirkt, den Preiswettbewerb gegenüber den Endverbrauchern einzuschränken. Die Hersteller haben zumindest die führenden Fachhändler Thomann und MUSIC Store dazu angehalten, festgesetzte Mindestverkaufspreise nicht zu unterschreiten, was diese in vielen Fällen auch taten. Darüber hinaus haben die Händler untereinander in Einzelfällen Absprachen über Preiserhöhungen einzelner Produkte getroffenen. Das Bundeskartellamt sendet mit den verhängten Bußgeldern nicht nur an die betroffenen Unternehmen, sondern auch an die gesamte Musikinstrumente-Branche das klare Signal, dass Verstöße gegen das Verbot der Preisbindung und von Preisabsprachen nicht toleriert werden.“
Bei der Bußgeldfestsetzung wurde berücksichtigt, dass die Unternehmen Yamaha, Roland, Fender, Thomann und Music Store bei der Aufklärung der Absprachen mit dem Bundeskartellamt umfassend kooperiert haben und das Verfahren im Wege der einvernehmlichen Verfahrensbeendigung (sog. Settlement) abgeschlossen werden konnte.