Eine zusätzliche Millionen Euro für die Laienmusik

Die Kulturstaatsministerin Grütters stellt für das Programm NEUSTART AMATEURMUSIK zusätzliche 1,1 Millionen Euro zur Verfügung.

Musikensembles können sich mit einem NEUSTART-Projekt um eine Förderung von 2.000 bis max. 10.000 Euro bewerben. Gefördert werden Vorhaben, die in Pandemiezeiten ermutigend und beispielgebend für andere Ensembles wirken. Ziel der Projektförderung ist die Wiederbelebung der amateurmusikalischen Arbeit, insbesondere des Proben- und Konzertbetriebs. Alle Ergebnisse sollen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, um als Beispiel zu dienen.

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(Foto: Schutterstock)

Optional kann die Förderung einer Zukunftswerkstatt beantragt werden. Das Angebot der Zukunftswerkstatt richtet sich an Chöre und Orchester, die durch den langen Lockdown bspw. von massivem Mitgliederschwund betroffen oder krisenbedingt nicht in der Lage sind, antragsreife Projektideen einzureichen.

Im Rahmen eines moderierten Tages-Workshops können Ensembles mit methodisch geschulten Trainern gezielt an Lösungsstrategien für den musikalischen Wiedereinstieg arbeiten. Die Förderung sowohl der NEUSTART-Projekte als auch der Zukunftswerkstätten setzen auf das Prinzip der aktivierenden Unterstützung.

Antragsberechtigt sind alle Ensembles der Amateurmusik bzw. deren Träger, die in den Jahren 2018 und 2019 regelmäßig aktiv tätig waren. Auch ein Kreis- oder Bezirksverband kann für einen Verbund seiner Mitgliedsensembles eine Zukunftswerkstatt beantragen. Die Antragstellung ist bis zum 31. März 2021 möglich.

Förderfähig sind zum Beispiel Honorare, Sachausgaben (Mieten u.a.) oder auch Investitionen in technisches Equipment, das für die Umsetzung von projektspezifischen Hygienekonzepten benötigt wird (max. 20% der Gesamtförderung).

Die Antragsformulare und Förderrichtlinien zum Programm NEUSTART AMATEURMUSIK sowie ausführliche FAQ sind veröffentlicht unter www.bundesmusikverband.de/neustart.

Das Förderkonzept für NEUSTART AMATEURMUSIK wurde von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und dem Bundesmusikverband Chor & Orchester e.V. (BMCO) gemeinsam erarbeitet.

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