Konzeptpapier zur Wiedereröffnung der Veranstaltungswirtschaft
In einem Konzeptpapier zeichnen bvvs und VPLT ein aktuelles Bild der Veranstaltungswirtschaft und schlagen erste Schritte auf dem Weg zu mehr Öffnung vor, wie beispielsweise eine Musterverordnung.
In einem aktuellen, 15-seitigen Konzeptpapier, das bvvs (Bundesverband Veranstaltungssicherheit) und VPLT (Verband für Medien- und Veranstaltungstechnik) gemeinsam erstellt haben und die Verbände APWPT (Association of Professional Wireless Production Technologies), EVVC (Europäische Verband der Veranstaltungs-Centren), FAMAB (der Fachverband der Event- und Messebranche), IgPV (Interessengemeinschaft der Personaldienstleister in der Veranstaltungswirtschaft), ISDV (Interessengemeinschaft der selbständigen DienstleisterInnen in der Veranstaltungswirtschaft), LiveKomm (Live Musik Kommission Verband der Musikspielstätten in Deutschland )sowie VDT (Verband Deutscher Tonmeister) inhaltlich begleiten, greifen die Verfasser in einer Ist-Beschreibung eine Vielzahl der aktuellen Herausforderungen in der Veranstaltungswirtschaft auf. Gleichzeitig schlagen die Verbände erste Schritte vor, wie Politik und Wirtschaft, Behörden, Veranstalter und Fachplaner sie für den Soll-Zustand gemeinsam meistern können. Ein wichtiges Ziel auf einem Weg zu mehr Öffnung wäre hier zum Beispiel eine Musterverordnung, die bundesweit als Basispapier funktioniert.
Außerdem laden die Verfasser alle Verantwortlichen in Verbänden und Politik mit diesem Konzeptpapier ein, in den gemeinsamen Dialog zu treten. Ein weiterer Vorschlag ist daher ein runder Tisch: An ihn setzen sich - ganz real und natürlich mit sicherem Abstand - alle Verantwortlichen. Im direkten Gespräch und Austausch sollen dann für die geschilderten Probleme noch effizienter wirksame Lösungen gefunden werden.
Das Konzeptpapier in der Zusammenfassung
Veranstaltungen lassen sich aufgrund der Corona-Verordnungen aktuell nicht oder nicht wirtschaftlich durchführen. Die Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung werden grundsätzlich nicht in Frage gestellt. Aber große Teile der Veranstaltungsbranche, ein Wirtschaftszeig mit circa 1,5 Millionen Beschäftigen und einem Umsatz von etwa 130 Milliarden Euro im Jahr stehen aufgrund dieser Einschränkungen vor dem wirtschaftlichen Aus.
Zwar werden in den Corona-Verordnungen meist grundsätzlich folgenden Parameter gleich umgesetzt:
- Mindestabstände von 1,5 Metern
- Hygienekonzept für alle Arten von größeren Veranstaltungen und Messen
- Nachverfolgbarkeit in unterschiedlicher Form
Unterschiedlich umgesetzt werden dagegen folgende Parameter:
- Sicherheitsniveau / Vorgaben / Grenzwerte
- Art der Umsetzung / Struktur und Details der Verordnungen
- Mitunter wöchentliche Aktualisierung und Veränderung der Vorgaben und Strukturen
- Betrachtung der Thematik geschlossene Räume / im Freien
- Vorgaben zum Datenschutz
- Erleichterungen bei Maßnahmen, die auf den Websites der Behörden in den einzelnen Bundesländern stehen, finden sich nicht aktualisiert in den Corona-Verordnungen.
Weitere Herausforderungen: Zwischen den verschiedenen Veranstaltungsformen wird nicht unterschieden, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob eine Veranstaltung im Innen- oder Außenbereich stattfindet. Es gelten vielmehr grundsätzliche starre Obergrenzen zur zulässigen Besucherzahl. Auch den Möglichkeiten für unterschiedliche spezielle Maßnahmen zur Hygiene, zum Abstandsgebot oder zur Belüftung tragen die Verordnungen nicht Rechnung.
Es ist typisch für jede Veranstaltung, dass sie einen zeitlichen Vorlauf beziehungsweise eine Planungsphase braucht. Diese kann je nach Veranstaltungstyp Monate bis mehrere Jahre benötigen. Auch aus diesem Grund braucht die Veranstaltungswirtschaft sichere Aussichten und einen klaren zeitlichen Fahrplan. Da Bundesländer sehr unterschiedlich vorgehen, sind Tourneeproduktionen oder Veranstaltungsreihen durch mehrere Bundesländer fast unmöglich oder nur mit immensem Aufwand und vor allem nicht kostendeckend umsetzbar.
Starre Obergrenzen mit Besucherzahlen, die für alle Veranstaltungen gelten, sind zu undifferenziert. Die jeweils unterschiedlich große Veranstaltungsfläche muss bei Bewertungen zwingend mit einbezogen werden. Es muss aber möglich sein, auch größere Formate und Besucheranzahlen unter Einhaltung aller Vorgaben umzusetzen.
Um der Branche eine Perspektive zu bieten und bei Teilnehmern und Besuchern Vertrauen zu schaffen braucht es daher eine Öffnungsstrategie. Ein erster, wichtiger Schritt wäre eine Vereinheitlichung der stark unterschiedlichen Corona-Regeln der einzelnen Bundesländer. Vorbild könnte die Musterversammlungsstättenverordnung (MVStättVO) sein.
Die beteiligten Verbände stehen bereit, an der Erarbeitung tragfähiger Konzepte mitzuwirken und Politik und Behörden mit fachlichem Know-how zu unterstützen.
Das vollständige Konzeptpapier finden Sie hier.