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VdM fordert Investitionsförderung für Digitalisierung von Musikschulen

Am 2. und 3. Oktober traf sich der Verband deutscher Musikschulen (VdM) zur Trägerkonferenz. Tenor der verabschiedeten Erklärung ist: „Musikschulen gegen Corona-Folgen sichern - Strukturen und Zukunftsfähigkeit stärken!“

(Foto: K. Heiderich/VdM)

In der Erklärung fordert der VdM von Bund und Ländern, in einem weiteren Digitalpakt die Musikschulen als öffentliche Bildungseinrichtungen durch angemessene Investitionsförderung in die digitale Infrastruktur ebenso zu unterstützen, wie die allgemeinbildenden Schulen im bisherigen Digitalpakt.

Weiter macht der Verband darin unter anderem auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie an den deutschen Musikschulen aufmerksam. So heißt es beispielsweise zum Förderprogramm NEUSTART KULTUR: „Die Zielrichtung und die Maßnahmenpakete des Programms NEUSTART KULTUR gehen ebenso wie andere Bundesprogramme an dieser wichtigen Struktur des öffentlichen Bildungsangebotes im Kulturbereich vorbei. Die geplante Unterstützung von Bildungseinrichtungen durch das BMFSFJ zielt eingegrenzt auf Akademien und Fortbildungseinrichtungen – hier werden Musikschulen als kommunal verantwortete Einrichtungen ebenso nicht berücksichtigt […].“

Die gesamte „Koblenzer Erklärung“ des VdM finden Sie unter www.musikschulen.de/medien/doks/Positionen_Erklaerungen/koblenzer-erklaerung-beschluss-vdm-bundesversammlung-03-10-2020.pdf

Der VdM-Bundesvorsitzende Ulrich Rademacher sagte: „1,4 Millionen Schülerinnen und Schüler an den öffentlichen Musikschulen haben ebenso ein Recht auf ein zeitgemäßes, digital unterstütztes musikalisches Bildungsangebot. Die Kommunen kommen ihrer Trägerverantwortung zur Finanzierung der Musikschulen stetig in hohem Maße nach – der Bund und die Länder stehen jetzt in der Verantwortung zur wirksamen Unterstützung der digitalen Entwicklung von Musikschulen durch Finanzierung der dazu notwendigen Investitionen.“

Von den Bundesländern fordert die VdM ebenfalls, die Musikschularbeit so zu fördern, „dass die finanzielle Verantwortung zwischen Land, Kommune und Eltern fair in Form einer von VdM, Kommunen und Eltern angestrebten Drittelfinanzierung aufgeteilt ist. Zusätzlich brauchen die Musikschulen für die Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie einen Strukturfonds für die Jahre 2021 bis mindestens 2023. Die Musikschulen können jeden Euro in Bildungschancen umwandeln.“, so der VdM-Bundesvorsitzende.

Personalentwicklung und Nachwuchsgewinnung – Fachkräftemangel entgegentreten
In dem ebenfalls von der Trägerkonferenz des VdM verabschiedeten Positionspapier „Personalentwicklung und Nachwuchsgewinnung - Fachkräftemangel entgegentreten!“ hält der VdM fest: „Zur Qualitätsentwicklung von Musikschule gehört untrennbar die Investition in Personalentwicklung und Qualifizierung. Um das Berufsbild der Musikschullehrkraft so attraktiv zu halten, dass dem erkennbaren und spürbaren Nachwuchsmangel entgegengewirkt werden kann, ist eine angemessene Vergütung erforderlich, die der Qualifikation der Lehrkräfte und der komplexen Aufgabenstellung ihres Berufsfeldes entspricht.“ Dazu gehöre die Erhöhung der Zahl sozialversicherungspflichtig beschäftigter Musikschullehrkräfte und einer zeitgemäßen attraktiven tarifliche Eingruppierung.

In Podiumdiskussionen, Vorträgen und Arbeitsgruppen diskutierten zwei Tage über 200 Teilnehmer gemeinsam mit Vertretern der Kommunalen Spitzenverbände die Digitalisierung der Musikschulen im Hinblick auf Bildungsmanagement und Transformationsprozesse. Themen dabei waren gelungene und rechtssichere Digitalisierungsmöglichkeiten im Bereich der Kommunikation und im Unterrichtskontext,  die weitere Etablierung und Sicherung von Kooperationsmöglichkeiten mit Kindertagesstätten und allgemeinbildenden Schulen sowie die inklusive Arbeit mit Menschen mit Behinderung gerade in Zeiten von Corona.

v.l.n.r.: Sigrid Neugebauer-Schettler, Volker Gerland, Friedrich-Koh Dolge, Friedrun Vollmer, Ellen Valerius, Jörg Freese,Prof. Ulrich Rademacher, Dr. Klaus-Dieter Anders. (Foto: K. Heiderich/VdM)
v.l.n.r.: Sigrid Neugebauer-Schettler, Volker Gerland, Friedrich-Koh Dolge, Friedrun Vollmer, Ellen Valerius, Jörg Freese,Prof. Ulrich Rademacher, Dr. Klaus-Dieter Anders. (Foto: K. Heiderich/VdM)

Wahl des Bundesvorstandes des VdM
Außerdem stand die Wahl des VdM-Bundesvorstands auf dem Plan. Bei der Wahl des Bundesvorstandes wurden Prof. Ulrich Rademacher (Münster) als Bundesvorsitzender und Friedrich-Koh Dolge (Stuttgart) als stellvertretender Bundesvorsitzender des VdM in ihren Ämter bestätigt. Als weitere Vorstandsmitglieder ebenfalls wiedergewählt wurden Dr. Klaus-Dieter Anders (Borna), Volker Gerland (Dortmund) Sigrid Neugebauer-Schettler (Osnabrück) und Friedrun Vollmer (Münster) sowie neu hinzugewählt Ellen Valerius (Sigmaringen). Jörg Freese, Beigeordneter des Deutschen Landkreistages, wurde als Vertreter der Kommunalen Spitzenverbände im Bundesvorstand bestätigt.

 

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